Tarifinformationen

TARIFINFORMATION 2022-2024

für Auftraggeber der Gebäudereinigungsunternehmen

Nachdem die Tarifkommissionen beider Parteien inzwischen grünes Licht für die erzielte Einigung gegeben haben, muss das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk abschließend nur noch für allgemeinverbindlich erklären. Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (Mindestlohn-Tarifvertrag) Im ersten Schritt klettert der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13,00 Euro, was einem Plus von 12,55 Prozent entspricht. Eine zweite Erhöhung um 3,85 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                               11,55 €                 
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                               14,81 €                 
(Außen- & Glasreinigung)

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                               13,00 €           
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                               16,20 €            
(Außen- & Glasreinigung)

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                               13,50 €              
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                               16,70 €    
(Außen- & Glasreinigung)

Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2022/2023/2024 durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird dadurch verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen.

Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.