Neue Tarifverträge 2020

Erstellt von Michael Grosch

Geschäftsführer LB-Gebäudereinigung

28. November 2019

Der am 10. November 2017 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich
Beschäftigten in der Gebäudereinigung, beinhaltet eine Tarifanpassung der
Lohngruppen ab dem 1. Januar 2017 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020.

Die lange Laufzeit gibt auch Ihnen als Kunde unserer Betriebe eine langfristige
Planungssicherheit.

Östliche Bundesländer:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

Ab dem 1. Januar 2020 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                               10,55 €                   + 4,98 %
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                               13,50 €                  + 5,22 %
(Außen- & Glasreinigung)

Ab dem 1. Dezember 2020 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                               10,80 €                   + 2,37 %
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                               14,10 €                  + 4,44 %
(Außen- & Glasreinigung)

Westliche Bundesländer:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Ab dem 1. Januar 2020 gelten folgende Stundenlöhne:

Lohngruppe 1                             10,80 €                    + 2,27 %
(Innenreinigung)

Lohngruppe 6                             14,10 €                     + 2,03 %
(Außen- & Glasreinigung)

Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn
der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2018/2019/2020 durch
Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird
dadurch verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und
unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindest-
löhne zu zahlen.

Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.

November 2017

 

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