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Neue Tarifverträge 2024

Erstellt von Michael Grosch

Geschäftsführer LB-Gebäudereinigung

17. November 2023

Der Bundesinnungsverband und die Gewerkschaft IG BAU haben sich nach zwei Verhandlungsrunden am 2. Juni 2022 auf einen 27-monatigen, ablösenden neuen Mindestlohn-und Lohntarifvertrag geeinigt.

Wesentliche Inhalte der Tarifeinigung: Mindestlohntarifvertrag – Laufzeit: 01.10.2022 bis 31.12.2024

Der Mindestlohntarifvertrag löst am 1. Oktober 2022 den bisherigen Mindestlohntarif-vertrag vom 4. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, ab. Für die Lohngruppen 1 und 6 wird nachfolgende Lohnerhöhung beginnend mit dem 01.10.2022 vereinbart:

 

             Seit Oktober 2022             Ab Januar 2024 Anpassung
Lohngruppe 1              13,00 Euro             13,50 Euro 3,85 %
Lohngruppe 6              16,20 Euro             16,70 Euro 3,09 %

 

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des ablösenden Mindestlohntarifvertrages nach dem AEntG wird für beide Mindestlohngruppen gemeinsam von den Tarifvertrags-parteien umgehend gestellt, um die Allgemeinverbindlichkeit zum 1. Oktober 2022 sieh erzu stellen. Lohntarifvertrag – Laufzeit: 01.10.2022 bis 31.12.2024. Dieser Lohntarifvertrag löst am 1. Oktober 2022 den bisherigen Lohntarifvertrag vom 4. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, ab.

Für die Lohngruppen 1 bis 9 wird die Lohnerhöhung beginnend mit dem 01.10.2022 vereinbart. Diese entnehmen Sie bitte diesem Dokument: Tarifeinigung 2024

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