Der Bundesinnungsverband und die Gewerkschaft IG BAU haben sich nach zwei Verhandlungsrunden am 2. Juni 2022 auf einen 27-monatigen, ablösenden neuen Mindestlohn-und Lohntarifvertrag geeinigt.
Wesentliche Inhalte der Tarifeinigung: Mindestlohntarifvertrag – Laufzeit: 01.10.2022 bis 31.12.2024
Der Mindestlohntarifvertrag löst am 1. Oktober 2022 den bisherigen Mindestlohntarif-vertrag vom 4. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, ab. Für die Lohngruppen 1 und 6 wird nachfolgende Lohnerhöhung beginnend mit dem 01.10.2022 vereinbart:
Seit Oktober 2022 | Ab Januar 2024 | Anpassung | |
Lohngruppe 1 | 13,00 Euro | 13,50 Euro | 3,85 % |
Lohngruppe 6 | 16,20 Euro | 16,70 Euro | 3,09 % |
Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des ablösenden Mindestlohntarifvertrages nach dem AEntG wird für beide Mindestlohngruppen gemeinsam von den Tarifvertrags-parteien umgehend gestellt, um die Allgemeinverbindlichkeit zum 1. Oktober 2022 sieh erzu stellen. Lohntarifvertrag – Laufzeit: 01.10.2022 bis 31.12.2024. Dieser Lohntarifvertrag löst am 1. Oktober 2022 den bisherigen Lohntarifvertrag vom 4. November 2020, gültig ab 1. Januar 2021, ab.
Für die Lohngruppen 1 bis 9 wird die Lohnerhöhung beginnend mit dem 01.10.2022 vereinbart. Diese entnehmen Sie bitte diesem Dokument: Tarifeinigung 2024