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Neue Tarifverträge 2022

Erstellt von Michael Grosch

Geschäftsführer LB-Gebäudereinigung

24. Juni 2022

Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

 

Arbeitgeber: „Lohnerhöhungen nah am roten Bereich, lange Laufzeit positiv“

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der heutigen zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt. Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab. Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro. Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission: „Die Lohnerhöhungen liegen vor dem Hintergrund der extremen wirtschaftlichen Risiken und Unwägbarkeiten für die Unternehmen nah am roten Bereich, die lange Laufzeit bis Ende 2024 wiederum ist ein starkes Pro-Argument. Die Einigung unterstreicht unsere Grundüberzeugung, dass die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung weiter deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen – dies gilt in Zeiten historischer Inflation und zunehmender Personalknappheit umso mehr. Der Tarifabschluss ist zudem Ausdruck von Wertschätzung für die Beschäftigten, die in der Corona-Pandemie eine systemrelevante und wichtige gesellschaftliche Funktion übernommen haben. Unterm Strich ist das Tarifergebnis herausfordernd für die Unternehmen, aber mit Blick auf Planbarkeit und Personalgewinnung ein sinnvoller Kompromiss. Wir hoffen, dass die Politik künftig Wort hält und nicht erneut mit Staatslöhnen in bestehende Tarifverträge wie bei uns hineingrätscht und die Tarifautonomie weiter aushöhlt.“ Das Verhandlungsergebnis muss von der „Großen Tarifkommission“ des BIV am 10. Juni 2022 noch bestätigt und anschließend vom „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Das sieht der neue Mindestlohn-Tarifvertrag vor

Nachdem die Tarifkommissionen beider Parteien inzwischen grünes Licht für die erzielte Einigung gegeben haben, muss das Bundesarbeitsministerium den Mindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk abschließend nur noch für allgemeinverbindlich erklären. Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (Mindestlohn-Tarifvertrag) Im ersten Schritt klettert der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13,00 Euro, was einem Plus von 12,55 Prozent entspricht. Eine zweite Erhöhung um 3,85 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro.

             Seit Januar 2022            Ab Oktober 2022             Ab Januar 2024
Lohngruppe 1              11,55 Euro             13,00 Euro             13,50 Euro
Lohngruppe 6              14,81 Euro             16,20 Euro             16,70 Euro

Bei den Lohngruppen 1 und 6 handelt es sich um Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Sie sind im Mindestlohn-Tarifvertrag geregelt. Sobald sie vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, gelten die Branchenmindestlöhne auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk mit Sitz im Ausland. Er gilt dann als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks – unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften.

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