Am 01. Januar 2020 wird die vollständige Anpassung der Löhne in Ost und West erreicht.
Der am 4. November 2020 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen ab dem 1. Januar 2021 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2023.
Die lange Laufzeit gibt auch Ihnen als Kunde unserer Betriebe eine langfristige Planungssicherheit.
Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Stundenlöhne:
Lohngruppe 1 11,11 € + 2,9 %
(Innenreinigung)Lohngruppe 6 14,45 € + 2,5 %
(Außen- & Glasreinigung)
Ab dem 1. Januar 2022 gelten folgende Stundenlöhne:
Lohngruppe 1 11,55€ + 3,9 %
(Innenreinigung)Lohngruppe 6 14,81 € + 2,5 %
(Außen- & Glasreinigung)
Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Stundenlöhne:
Lohngruppe 1 12,00 € + 3,9 %
(Innenreinigung)Lohngruppe 6 15,20 € + 2,6 %
(Außen- & Glasreinigung)
Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2021/2022/2023 durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird dadurch verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen.
Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.