Am 15. November 2024 wurde die neue Tarifeinigung für das Gebäudereiniger-Handwerk unterzeichnet. Sie bringt deutliche Lohnerhöhungen für 2025 und 2026. Wir möchten Sie als Ihr Reinigungspartner über die wichtigsten Neuerungen und deren konkrete Auswirkungen informieren.
Die neue Tarifeinigung im Überblick
Der neue Lohn- und Mindestlohntarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Er wurde zwischen der IG BAU als Arbeitnehmervertretung und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks als Arbeitgeberverband ausgehandelt.
Was ist Allgemeinverbindlichkeit?
Besonders hervorzuheben ist die geplante Allgemeinverbindlichkeit für die Lohngruppen 1 und 6, was bedeutet, dass diese Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (Gesetz zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer) für alle Betriebe der Branche gelten würden – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Detaillierte Lohnerhöhungen
Die Tarifeinigung sieht eine gestaffelte Erhöhung der Stundenlöhne in zwei Stufen vor: Die erste Erhöhung erfolgt zum 1. Januar 2025, die zweite zum 1. Januar 2026. Obwohl der Tarifvertrag alle Lohngruppen umfasst, konzentrieren wir uns hier auf die Lohngruppen 1 und 6, da diese dem Mindestlohntarifvertrag entsprechen und für eine Allgemeinverbindlichkeit vorgesehen sind. Diese sind besonders relevant, da sie nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für alle Betriebe der Branche bindend werden sollen.
bis Ende 2024 | Ab 2025 | Anpassung | Ab 2026 | Anpassung | |
Lohngruppe 1 | 13,50 Euro | 14,25 Euro | +5,56 % | 15,00 Euro | +5,26 % |
Lohngruppe 6 | 16,70 Euro | 17,65 Euro | +5,69 % | 18,40 Euro | +4,25 % |
Besonders hervorzuheben sind die deutlichen prozentualen Steigerungen in den Mindestlohngruppen: Die Lohngruppe 1 steigt zum 1. Januar 2025 um 5,56% und zum 1. Januar 2026 um weitere 5,26%. Die Lohngruppe 6 steigt zunächst um 5,69% und im zweiten Schritt um 4,25%. Diese überdurchschnittlichen Erhöhungen unterstreichen die soziale Komponente dieser Tarifeinigung.
Bedeutung für Arbeitnehmer
Für die Beschäftigten, die nach Mindestlohn bezahlt werden, bedeutet die Tarifeinigung eine spürbare Verbesserung ihres Einkommens:
- Lohngruppe 1: Eine Vollzeitkraft erhält ab Januar 2025 bei einer 40-Stunden-Woche rund 130 Euro mehr im Monat. Ab Januar 2026 steigt ihr Einkommen um weitere 130 Euro auf insgesamt etwa 260 Euro mehr im Vergleich zum aktuellen Niveau.
- Lohngruppe 6: Qualifizierte Fachkräfte sehen ihren Stundenlohn zunächst um 0,95 Euro auf 17,65 Euro steigen und im Jahr darauf auf 18,40 Euro. Dies entspricht bei Vollzeittätigkeit einem monatlichen Plus von etwa 152 Euro ab Januar 2025 und weiteren 120 Euro ab Januar 2026.
Diese Erhöhungen liegen über der derzeit prognostizierten Inflationsrate und stellen somit einen realen Kaufkraftgewinn dar. Besonders für die Lohngruppe 1, in der sich viele Berufseinsteiger und angelernte Kräfte befinden, ist dies eine wichtige Entwicklung.
Bedeutung für unser Unternehmen und unsere Kunden
Wir stehen voll hinter dieser Tarifeinigung, weil sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Bedingungen und einen anständigen Lohn garantiert. Die neuen Tarife werden selbstverständlich pünktlich zum 1. Januar 2025 bei uns umgesetzt.
Für unsere Kunden bedeutet dies, dass wir auch weiterhin qualitativ hochwertige Reinigungsdienstleistungen anbieten können – durchgeführt von motivierten und fair entlohnten Fachkräften. Die Lohnsteigerungen werden sich in moderatem Umfang auf unsere Preisgestaltung auswirken. Wir werden jedoch, wie gewohnt, transparent und frühzeitig über notwendige Anpassungen informieren und stehen für Gespräche zur Verfügung.
Die Allgemeinverbindlichkeit und ihre Bedeutung
Ein zentraler Bestandteil der Tarifeinigung ist der gemeinsame Antrag der Tarifparteien auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns für die Lohngruppen 1 und 6. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass diese Mindestlöhne für alle Unternehmen der Branche verbindlich werden – unabhängig davon, ob sie Mitglied im Bundesinnungsverband sind oder nicht.
Für einen ehrlichen Wettbewerb in unserer Branche ist dies unerlässlich, da es verhindert, dass einzelne Anbieter durch Lohndumping Marktvorteile erzielen. Als seriöses Reinigungsunternehmen haben wir ein großes Interesse an dieser Allgemeinverbindlichkeit, da sie qualitätsorientierte Unternehmen stärkt und den Wettbewerb um die besten Konzepte statt um die niedrigsten Löhne fördert.
Sollte die Allgemeinverbindlichkeit nicht erteilt werden, haben die Tarifparteien ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dies unterstreicht die Bedeutung dieses Aspekts für die gesamte Branche.
Zeitplan und nächste Schritte
Die neuen Tarife treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Bis dahin werden wir alle notwendigen Vorbereitungen treffen, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Anpassung unserer Personalsysteme und Lohnabrechnung
- Information und Beratung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Transparente Kommunikation mit unseren Kunden
Bei Fragen zu den neuen Tarifen oder deren Auswirkungen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im Personalbereich sowie Ihre bekannten Kontaktpersonen im Vertrieb gerne zur Verfügung.
Fazit
Der neue Tarifabschluss sorgt für spürbar mehr Geld in den Taschen der Beschäftigten und stärkt Unternehmen wie uns, die auf Qualität statt Preiskampf setzen. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber begrüßen wir diese Entwicklung und setzen uns weiterhin für faire Arbeitsbedingungen und hohe Qualitätsstandards ein.
Die Gebäudereinigungsbranche bleibt ein wichtiger Wirtschaftszweig mit guten Perspektiven für Arbeitnehmer und Unternehmen. Mit den neuen Tarifen wird die Attraktivität der Branche weiter gestärkt, was angesichts des Fachkräftemangels ein wichtiger Schritt ist, um auch in Zukunft qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.